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Wissenstransfer zwischen Forschung, Praxis und Ausbildung

Der Jahreskongress 2020 der Schweizerischen Gesellschaft für Bildungsforschung (SGBF) lädt Forscherinnen und Forscher dazu ein, sich mit Fragen zum Transfer von Wissen zwischen Forschung, Praxis und Ausbildung im Bildungsbereich auseinanderzusetzen. Dieses Wissen tritt in unterschiedlicher Form in Erscheinung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Haltungen, Fertigkeiten, Kompetenzen etc.), sowohl in der Forschung, in der Praxis als auch in der Ausbildung. Die Verknüpfung dieser verschiedenen Arten von Wissen stellt in einem sich ständig wandelnden Bildungsumfeld und einer immer schnelllebigeren Welt eine zentrale Herausforderung dar, zumal Individuen, Gruppen von Individuen oder Institutionen unterschiedliche Einstellungen (Widerstände, Vorlieben) gegenüber den verschiedenen Arten von Wissen haben können. Zu berücksichtigen gilt es zudem, dass Wissen nie endgültig und vollständig ist und seine Relevanz von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird.

Beiträge zum Kongress können sich auf eine oder mehrere der folgenden Fragen beziehen:

  • Wie wird Wissen aus Forschung, Praxis und Ausbildung entwickelt und verbreitet?
  • In welchen Umgebungen kann Wissen entstehen, sich verbreiten, sich erweitern und sich verändern? Welches sind die Schnittstellen zwischen Forschung, Praxis und/oder Ausbildung?
  • Welche Widerstände oder Prävalenzen sind bezüglich verschiedener Formen von Wissen festzustellen?
  • Inwiefern werden angesichts des gesellschaftlichen Wandels Veränderungen (digitale, soziale, wirtschaftliche, politische etc.) in Forschung, Praxis und Ausbildung berücksichtigt?

Der Kongress ist auch offen für alle weiteren Fragestellungen, welche die Debatte um Wissen am Schnittpunkt von Forschung, Praxis und Ausbildung erweitern.
 

1. Thematische Schwerpunkte

Die Hauptreferate und weiteren Veranstaltungen des Kongresses orientieren sich an den drei nachfolgenden Schwerpunkten, zu denen Beiträge eingereicht werden können. Vorschläge für nicht-thematische Beiträge sind ebenfalls möglich (Schwerpunkt 4).

Thematischer Schwerpunkt 1: Wissen und Individuum

Jedes Individuum – Dozierende/r, Ausbildende/r, Studierende/r und/oder Forschende/r – hat mit verschiedenen Arten von Wissen zu tun und ist mit der Herausforderung konfrontiert, Verbindungen zwischen Praxis, Ausbildung und Forschung herzustellen.

Im Fokus dieses thematischen Schwerpunkts stehen die Arten von Wissen, die im Bildungsbereich von Bedeutung sind, ihr Ursprung und die Methoden, mit deren Hilfe sich das Individuum dieses Wissen aneignen kann.

Erwünscht sind Beiträge zu folgenden Fragen:

  • Wie lassen sich die Verbindungen zwischen Forschung/Ausbildung, Forschung/Praxis oder Ausbildung/Praxis/Forschung stärken?
  • Welche Arten der Wissensvermittlung unterstützen die Lernprozesse eines Individuums?
  • Wie eignen sich Individuen die verschiedenen Arten von Wissen an?
  • Welche Ansichten hat das Individuum zu den verschiedenen Arten von Wissen?

Thematischer Schwerpunkt 2: Wissen und Interaktionen zwischen Individuen

Bei jeder Interaktion zwischen Individuen – ob in der beruflichen Praxis, in der Ausbildung und/oder in der Forschung – kann ein Austausch von Wissen erfolgen.

Im Fokus dieses thematischen Schwerpunkts stehen Praktiken, durch die Wissen weitergegeben, geteilt und gemeinsam aufgebaut wird, sei es beim gemeinsamen Lernen, beim Unterrichten oder in anderen Situationen. Des Weiteren geht es um die Dissemination von Wissen sowie die Art und Weise, wie sich Wissen im Rahmen von Interaktionen zwischen Individuen oder Gruppen von Individuen verändern kann.

Erwünscht sind Beiträge zu folgenden Fragen:

  • Welche Formen der Interaktion und Kommunikation manifestieren sich zwischen Forschung, Ausbildung und Berufspraxis?
  • Welche Bedeutung kommt sozialen Interaktionen in der Bildungspraxis, der Ausbildung und/oder der Forschung zu?
  • In welchem Umfang benötigen bestimmte Arten von Wissen mehr oder weniger Interaktionen zwischen Individuen, und was sind die daraus resultierenden Vor- oder Nachteile?
  • Welche Möglichkeiten zur Mitwirkung in Forschungsteams haben Studierende während ihrer Ausbildung?
  • Wie können Erkenntnisse aus der Berufspraxis in den Ausbildungsbereich und bei Forschungsteams miteinfließen?

Thematischer Schwerpunkt 3: Wissen und Institutionen

Institutionen wie Familien, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen und Behörden müssen sich mit der Entwicklung, Vermittlung und Evaluation von Wissen auseinandersetzen. Entscheidungen im Bildungsbereich können sich an ideologischen Grundsätzen, zivilgesellschaftlichen Ansprüchen, medialen Informationen sowie an empirischen Fakten orientieren.

Ziel dieses thematischen Schwerpunkts ist es, ein besseres Verständnis der bestehenden Beziehung zwischen Wissen und Institutionen im Bereich der formalen und informalen Bildung zu entwickeln.

Erwünscht sind Beiträge zu folgenden Fragen:

  • Welche bildungspolitischen Massnahmen fördern die Demokratisierung des Bildungswesens und die Inklusion an Schulen?
  • Wie haben sich Ausbildungsinstitutionen im Bildungsbereich in Bezug auf die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen entwickelt?
  • Welchen Einfluss hat die Digitalisierung auf Bildungsinhalte und -prozesse?
  • Welchen Einfluss haben die Ergebnisse der Bildungsforschung auf politische und behördliche Entscheidungen?

Schwerpunkt 4: Nicht-thematische Beiträge

Neben Beiträgen zu den thematischen Schwerpunkten 1 bis 3 können auch «nicht-thematische» Beiträge vorgeschlagen werden. Diese müssen dieselben sprachlichen und formalen Kriterien erfüllen wie die thematischen Beiträge und unterliegen demselben Verfahren in Bezug auf Einreichung und Evaluation.
 

2. Sprachen

Vorschläge für Beiträge können auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst werden. Beim Kongress werden die Beiträge in der im Programm angekündigten Sprache durchgeführt.
 

3. Formate der Beiträge und Richtlinien für die Einreichung

Für Beiträge zum Kongress gibt es vier mögliche Formate: Symposium, Einzelreferat, interaktiver Roundtable und Poster.

3.1 Symposium

Ein Symposium wird von einer oder mehreren Personen organisiert und koordiniert. Es dauert 90 Minuten und besteht aus drei oder vier Beiträgen, gefolgt von einer Gesamtdiskussion. Jeder dieser Beiträge, für den sich jeweils ein/e Autor/in oder mehrere Autoren/Autorinnen verantwortlich zeichnen, dauert maximal 20 bis 30 Minuten, einschliesslich der Zeit für Fragen aus dem Publikum und die Diskussion. Die Vorträge dürfen weder alle dasselbe Forschungsprojekt betreffen noch dürfen alle Mitglieder aus derselben Institution kommen. Für die Diskussion unter der Leitung des Diskutanten/der Diskutantin ist entsprechend Zeit einzuplanen.

Vorschläge für Symposien müssen enthalten:

  • den Namen, die Institution und die beruflichen Kontaktdaten des/der Vorsitzenden;
  • den Titel des Symposiums (max. 18 Wörter);
  • eine Präsentation der Thematik (max. 250 Wörter);
  • Präsentationen der einzelnen Beiträge gemäss den Vorgaben zu Vorschlägen für Einzelreferate (siehe Punkt 3.2);
  • den Namen des/der Diskussionsleiter/in (fakultativ);
  • den thematischen Schwerpunkt des Kongresses, unter den das Symposium fällt.

3.2 Einzelreferat

Ein Einzelreferat, für das ein/e Autor/in oder mehrere Autoren/Autorinnen verantwortlich zeichnen können, dauert maximal 30 Minuten, einschliesslich der Zeit für Fragen aus dem Publikum. Das wissenschaftliche Komitee wird die Referate zu Themenblöcken bündeln und für jeden dieser Blöcke eine/n Vorsitzende/n bestimmen.

Vorschläge für Einzelreferate müssen enthalten:

  • den Namen, die Institution und die beruflichen Kontaktdaten des Autors/der Autorin;
  • den Titel des Referats (max. 18 Wörter);
  • 5 Schlüsselwörter;
  • den thematischen Schwerpunkt des Kongresses, unter den das Referat fällt;
  • eine Zusammenfassung (max. 500 Wörter) mit folgenden Angaben:
    • Gegenstand des Referats;
    • theoretische und methodologische Aspekte (bei Bezugnahme auf Forschungsergebnisse);
    • zu behandelnde Fragen und – gegebenenfalls – Forschungshypothesen;
    • wichtigste Argumente und Ergebnisse;
    • mögliche Diskussionspunkte (wissenschaftliche Relevanz, etwaige Auswirkungen auf die Praxis, Bezug zur Thematik des Kongresses).

3.3 Interaktiver Roundtable

Ein interaktiver Roundtable wird von einer oder mehreren Personen organisiert und koordiniert und dauert 90 Minuten. Zu Beginn erhält jeder eingeladene Gesprächsgast einige Minuten Zeit, um sich zu von den Koordinatoren/Koordinatorinnen im Voraus kommunizierten Fragen zu äussern. Anschliessend treten die Gesprächsgäste und die Koordinatoren/Koordinatorinnen in eine Diskussion mit dem Publikum ein. Die Gesprächsgäste vertreten mindestens drei verschiedene Institutionen.

Vorschläge für interaktive Roundtables müssen enthalten:

  • den Namen, die Institution und die beruflichen Kontaktdaten des Koordinators/der Koordinatorin oder der Koordinatoren/Koordinatorinnen;
  • die Namen, die Institutionen und die beruflichen Kontaktdaten der eingeladenen Gesprächsgäste;
  • den Titel des Roundtables (max. 18 Wörter);
  • eine Präsentation der Thematik und der wichtigsten Fragen (max. 750 Wörter);
  • die Namen und die beruflichen Kontaktdaten der Teilnehmer/innen des Roundtables;
  • den thematischen Schwerpunkt des Kongresses, unter den der Roundtable fällt.

3.4 Poster

Für ein Poster können ein/e Autor/in oder mehrere Autoren/Autorinnen verantwortlich zeichnen. Die Autoren/Autorinnen lassen das Poster drucken (Format A0) und hängen es beim Kongress im dafür vorgesehenen Bereich auf. Das wissenschaftliche Komitee wird die Poster zu Themenblöcken bündeln und für jeden dieser Blöcke eine/n Vorsitzende/n bestimmen. Jedes Poster wird von den jeweiligen Autoren/Autorinnen im Rahmen einer fünfminütigen Präsentation dem Publikum vorgestellt.

Für Vorschläge für Poster gelten die gleichen Vorgaben wie für Einzelreferate (siehe Punkt 3.2).
 

4. Einreichung der Vorschläge für Beiträge

Vorschläge für Beiträge können ab dem 1. Oktober 2019 auf der ConfTool Webseite eingereicht werden: http://www.conftool.com/ssre2020.

Neue Deadline für die Einreichung: 15. Januar 2020
 

5. Evaluierung der Vorschläge für Beiträge

Alle eingereichten Vorschläge für Beiträge werden durch zwei Mitglieder des erweiterten wissenschaftlichen Komitees evaluiert (Doppelblindverfahren).

Evaluierungskriterien sind:

  • Relevanz des Themas und der Fragestellung;
  • Bezug zum Thema des Kongresses;
  • Klarheit der Präsentation der theoretischen und methodologischen Aspekte;
  • Klarheit der Präsentation der Argumente und Ergebnisse.

Das Organisationskomitee behält sich vor, den Autoren/Autorinnen ein anderes Format für ihren Beitrag vorzuschlagen. Im Falle der Ablehnung eines Symposiums können dafür vorgesehene Beiträge als Einzelreferate angenommen werden.

Die Ergebnisse der Evaluierungen werden voraussichtlich Ende März 2020 bekannt gegeben.